Hinweisgeberschutzgesetz: Seit Dezember drohen Bußgelder

Seit dem 17.12.2023 sind Unternehmen mit über 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten. Für größere Unternehmen (ab 250 Beschäftigte) gilt diese Vorgabe bereits seit dem 2. Juli 2023.

Unternehmen in bestimmten Branchen (z.B. Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen, Auflistung in § 12 Absatz 3 HinSchG) sind unabhängig von der Zahl der Beschäftigten zur Einrichtung der internen Meldestelle verpflichtet - also bereits ab einer/einem (!) Mitarbeitenden.

Seit dem 1. Dezember 2023 gilt die Bußgeldvorschrift, wonach ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro droht, wenn ein interner Meldekanal nicht eingerichtet oder betrieben wird. Seit diesem Stichtag können also Bußgelder wegen fehlender Einrichtung oder fehlendem Betrieb verhängt werden.

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor möglichen Bußgeldern und sichern Sie sich Ihr Fachwissen. Unsere Onlineschulung am 27. + 29. Februar 2024 vermittelt Ihnen alle notwendigen Informationen.

Seminarinhalte:

  1. Einführung ins Hinweisgeberschutzgesetz
  2. Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
  3. Praktische Schritte zur Einrichtung
  4. Geeignete Personen für die Meldestelle
  5. Umgang mit Interessenkollisionen im Unternehmen
  6. Vertraulichkeit und Datenschutzanforderungen
  7. Organisation und Betrieb der Meldestelle
  • Einrichtung von Meldekanälen (anonym/nicht-anonym)
  • Prüfung eingehender Meldungen
  • Bearbeitungs- und Rückmeldefristen
  • Ergreifen von Folgemaßnahmen

Seminarinformationen:

Wann? 27. + 29. Februar 2024, 9:00 - 12:30 Uhr
Wo? Online
Kosten? 410 Euro (RKW-Mitglieder erhalten Rabatt)
Anmeldung?   Hier anmelden

Mit diesem Seminar erhalten Sie das nötige Fachwissen um Ihr Unternehmen vor potenziellen Bußgeldern zu schützen. Melden Sie sich noch heute an!

Für weitere Informationen zu Seminaren und Inhouse-Schulungen:

Gaby Ferdinandi-W.
Tel.: 089 670040-13
Mail: Ferdinandi(at)rkwbayern.de