Energieeffizienz-Gesetz: Neue Verpflichtungen für Nicht-KMU

Mit Inkrafttreten des neuen Energieeffizienz-Gesetzes werden nach § 9 EnEfG alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit nach § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben, dazu verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.

Bei höheren Verbräuche existieren zum Teil weitergehende Verpflichtungen.

Basierend auf unserer umfassenden und branchenübergreifenden Beratungserfahrung unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl der für Sie passenden Lösung und der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen (EMS nach ISO 50001, Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Umsetzungspläne etc.).

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rkwbayern.de/unsere-angebote/beratung/energieaudits/